Bewegen Sie die Regler für Ihre Situation – die mögliche Steuererstattung rechts aktualisiert sich sofort.
Ihre Angaben
0 Tage
6 € pro Tag, gedeckelt bei 210 Tagen (max. 1.260 €/Jahr). An Home-Office-Tagen entfällt die Fahrt zur Arbeitsstätte.
0 km
Pendlerpauschale: 0,30 €/km bis 20 km, danach 0,38 €/km – an 230 Arbeitstagen ohne Home-Office (von 230 Arbeitstagen/Jahr).
€ / Jahr
Zählt zu den Werbungskosten – wirkt sich erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €/Jahr aus.
€ / Jahr
20 % direkt von der Steuerschuld abziehbar, max. 1.200 €/Jahr (§35a EStG).
€ / Jahr
Behinderten-Pauschbetrag je nach Grad der Behinderung (§33b EStG) – zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag.
€ / Jahr
Z. B. Vermietung, Nebentätigkeit oder Kapitalerträge ohne Steuerabzug – führt zu einer Nachzahlung. Unter Umständen besteht dann eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Ihr persönlicher Grenzsteuersatz
Unsicher? Wir ermitteln Ihren genauen Satz gerne im persönlichen Gespräch.
Mögliche Steuererstattung pro Jahr
0 €
Ihre Werbungskosten liegen unter dem Pauschbetrag von 1.230 € – hier wirkt sich noch nichts zusätzlich aus.
Unverbindliche, vereinfachte Schätzung für einen typischen Fall – keine Steuerberatung im Einzelfall und kein Ersatz für ein persönliches Gespräch. Maßgeblich sind stets Ihre individuellen Verhältnisse.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ihr Team von Baumann & Partner
Ihr Steuerberater in Mönchengladbach und Auerbach
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